Psychotherapeutische Angebote für Patienten:
Am häufigsten kommt in der Praxis die tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie zur Anwendung.
Diese bezeichnet eine auf einen bestimmten aktuellen Fokus ausgerichtete Therapie, die Erfahrungen der Lebensgeschichte zur inneren Konfliktlösung mit einbezieht.
In der Regel reichen etwa 24 Sitzungen aus.
Falls notwendig kann eine Kurzzeittherapie in eine sog. Langzeittherapie (50 bis 80 Sitzungen) nach ausführlicher Begründung im Rahmen des sog. Gutachterverfahrens umgewandelt werden.
Daneben sind Kurzgespräche z.B. als Intervention bei psychosomatischen Symptomen oder als Krisenintervention möglich.
Die Kosten für o.g. Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.
Bei privaten Krankenversicherungen und / oder der Beihilfe empfiehlt sich zur Frage des Umfangs der Kostenübernahme eine Kontaktaufnahme im Laufe der probatorischen Sitzungen, da oft Kostenerstattungen unterschiedlichen Umfangs vorgesehen oder vereinbart sind.